Deutscher Gewerkschaftsbund

02.02.2023

Leistungen der Arbeitsmarktförderung aktiv nutzen

Arbeitsförderung soll dazu beitragen, dass ein hoher Beschäftigungsstand erreicht und die Beschäftigungsstruktur ständig verbessert wird. Die Leistungen der Arbeitsförderung sind darauf auszurichten, das Entstehen von Arbeitslosigkeit zu vermeiden oder die Dauer der Arbeitslosigkeit zu verkürzen, den Ausgleich von Angebot und Nachfrage auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zu unterstützen und die individuelle Beschäftigungsfähigkeit zu verbessern. Dafür steht eine ganze Bandbreite an Förderleistungen der aktiven Arbeitsförderung zur Verfügung. Diese sind unverzichtbar, um die schon bestehenden und zukünftigen Heraus[1]forderungen2 zu bewältigen.

 

Seit Jahren ist die Anzahl an Teilnehmenden an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen in beiden Rechtskreisen rückläufig. Gerade im Bereich der für die Bewältigung der Transformation so wichtigen Förderung der beruflichen Weiterbildung (ohne Beschäftigtenqualifizierung) ist ein stetiger Rückgang der Teilnehmenden eingetreten. Und auch die Ausweitung der Fördermöglichkeiten in der Beschäftigtenqualifizierung hat keine nennenswerten Änderungen bei der Zahl der Teilnehmenden mit sich gebracht. Die Förderleistungen der aktiven Arbeitsförderung müssen stärker als bisher eingesetzt werden. Sie sind unverzichtbar, um die schon bestehenden und zukünftigen Herausforderungen zu bewältigen.

 

Wir informieren heute mit der beigefügten Unterlage des DGB über die umfassenden Möglichkeiten der Arbeitsmarktförderung.


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